Jessica M.

Eine junge Mutter ist in Not geraten. Nach der Geburt ihrer Tochter, musste sie die Lehrstelle als Arzthelferin aufgeben, da auch der Vater des Kindes sie verlassen hat. Durch einen notwendigen Wohnungswechsel - aufgrund einer Mieterhöhung - kam ein Problem auf sie zu. Sie hatte eine andere Wohnung mündlich zugesagt bekommen, jedoch wurde der vereinbarte Termin vom neuen Vermieter aufgrund der Restaurierungen nicht eingehalten, es stellte sich dann sogar heraus, dass aufgrund der hohen Reparaturkosten eine Fertigstellung nicht durchgeführt wurde. Die Möbel mussten eingelagert werden, was erneut  große Sorgen bereitete. Die Einlagerung erfolgte nicht ordungsgemäß und viele Einrichtungsgegenstände konnte nicht mehr verwendet werden. Regreßansprüche waren aufgrund einer mündlichen Absprache nicht möglich. Jetzt hat die junge Mutter eine neue Wohnung. Der "Rote Schwan" hat schnell und unbürokratisch geholfen und Kosten für einen Teil von gebrauchten Einrichtungsgegenstände übernommen. Nun hofft die alleinerziehende Mutter in Kürze die Ausbildung als Arzthelferin weiterzuführen, da die Tochter einen Kindergartenplatz ab Herbst hat.